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   VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21   

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VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21 (https://dejure.org/2021,55404)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.12.2021 - 12 B 43/21 (https://dejure.org/2021,55404)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 12 B 43/21 (https://dejure.org/2021,55404)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Denn eine Regelbeurteilung ist - wie hier - grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 -, Rn. 34 m.w.N., juris).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf eine zu treffende Auswahlentscheidung notwendigerweise zu aktualisieren gewesen wäre, etwa weil die Antragstellerin während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 -, Rn. 37 ff., juris).

  • OVG Thüringen, 30.04.2014 - 2 EO 366/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens - Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Daher entspricht es einem Erfahrungssatz, dass die um eine Notenstufe besser ausgefallene Beurteilung im niedrigeren Amt der im höheren Amt erteilten Beurteilung gleichzustellen ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 30.04.2014 - 2 EO 366/13 -, Rn. 27 m.w.N., juris).

    Die gerichtliche Nachprüfung der gewichtenden Entscheidung der Auswahlbehörde über die Bedeutung des Statusunterschieds im konkreten Fall hat an die allgemeinen Grundsätze anzuschließen und umfasst ausschließlich die Prüfung, ob der Dienstherr von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, Rn. 11 f.; OVG Weimar, Beschl. v. 30.04.2014 - 2 EO 366/13 -, Rn. 27; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2021 - 6 B 1426/21 -, Rn. 22 f., jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 1 B 403/10

    Beachtung des Leistungsgrundsatzes mit dem Ziel der Bestenauslese i.R.d.

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Neben den aktuellen Beurteilungen sind insoweit als weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien auch die Aussagen früherer dienstlicher Beurteilungen zu berücksichtigen, da diese über die Leistungsentwicklung sowie das Vorhandensein bestimmter (persönlicher) Eignungskriterien und damit zugleich für eine künftige Bewährung in dem Beförderungsamt bzw. auf dem zu übertragenden Dienstposten Aufschluss geben können (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, Rn. 16; OVG Schleswig, Beschl. v. 07.10.2013 - 2 MB 31/13 -, Rn. 35; OVG Lüneburg, Beschl. v. 01.12.2017 - 5 ME 80/17 -, Rn. 13; VGH Kassel, Beschl. v. 14.07.2021 - 1 B 1822/20 -, Rn. 23 ff., jeweils juris).

    Erweist sich die Bewertung durch den Dienstherrn - wie hier - als nachvollziehbar und erfüllt sie die übrigen Voraussetzungen, die an die Rechtmäßigkeit einer Beurteilung geknüpft sind, so ist sie von den Verwaltungsgerichten zu akzeptieren und kann nicht durch eine andere Bewertung ersetzt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 12.07.2010 - 1 B 403/10 -, Rn. 16, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Denn sobald ein Beamter befördert ist, fällt er ohne Rücksicht darauf, wie lang die danach bis zum Beurteilungsstichtag verbleibende Zeit sein mag, aus dem Kreis der vor der Beförderung mit ihm zu vergleichenden Beamten heraus und tritt in den Kreis der nunmehr mit ihm zu vergleichenden (schon erfahreneren) Beamten des Beförderungsamtes ein (OVG Koblenz, Beschl. v. 12.09.2000 - 10 A 11056/00 -, Rn. 2; VGH Mannheim, Urt. v. 23.03.2004 - 4 S 1165/03 -, Rn. 15, jeweils juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Denn sobald ein Beamter befördert ist, fällt er ohne Rücksicht darauf, wie lang die danach bis zum Beurteilungsstichtag verbleibende Zeit sein mag, aus dem Kreis der vor der Beförderung mit ihm zu vergleichenden Beamten heraus und tritt in den Kreis der nunmehr mit ihm zu vergleichenden (schon erfahreneren) Beamten des Beförderungsamtes ein (OVG Koblenz, Beschl. v. 12.09.2000 - 10 A 11056/00 -, Rn. 2; VGH Mannheim, Urt. v. 23.03.2004 - 4 S 1165/03 -, Rn. 15, jeweils juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, Rn. 46, juris).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Diese Vorwirkungen sind geeignet, den aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin zu beeinträchtigen und begründen damit die Notwendigkeit einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 12, jeweils juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, Rn. 22; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 16, jeweils juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Diese Vorwirkungen sind geeignet, den aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin zu beeinträchtigen und begründen damit die Notwendigkeit einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 12, jeweils juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

  • VGH Hessen, 14.07.2021 - 1 B 1822/20

    Konkurrenz von Bewerbern mit dienstlichen Beurteilungen und Bewerbern mit

  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - 6 B 1426/21

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Statusamtsbezug

  • VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom;

    Neben den aktuellen Beurteilungen sind insoweit als weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien auch frühere dienstliche Beurteilungen zu berücksichtigen, da diese über die Leistungsentwicklung sowie das Vorhandensein bestimmter (persönlicher) Eignungskriterien und damit zugleich für eine künftige Bewährung in dem Beförderungsamt bzw. auf dem zu übertragenden Dienstposten Aufschluss geben können (vgl. aktuell VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 12 B 43/21 -, juris Rn. 15 mit umfangreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
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